Schweiz

Direkter Impfzwang: ist zur Zeit keine Diskussion, da es eine Notlage braucht und die ist nicht so einfach auszurufen.

Indirekter Impfzwang:

Dieser besteht im Prinzip schon. Im Gesundheitswesen ist das Absolvieren einer Ausbildung als ungeimpfter Mensch erschwert, teilweise gar verunmöglicht. Leider ist dies rechtlich abgesichert, wenn der Arbeitsvertrag mit den Reglementen entsprechend ausgearbeitet wurde. Auch der Ausschluss von z.B. an Masern erkrankter Kinder, obwohl dieser auch wissenschaftlich höchst fraglich ist, ist rechtlich legitim. Das Recht auf Gesundheit steht über dem Recht auf Bildung.

Es gibt jedoch in allen Fällen Möglichkeiten, um sich zu wehren. Diese sollten auch ergriffen werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall u.s. Organisationen.

 

Kontakt für Informationen:

Netzwerk Impfentscheid, Wetti 41, CH-9470 Buchs SG, 081 633 12 26,

Für rechtliche Belange:

PATIAN, www.patian.ch,